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1. KEINE Kleinunternehmerregelung
Beantrage auf keinen Fall die Kleinunternehmerregelung. Auch wenn sie sicherlich für viele andere Geschäftsmodelle vorteilhaft ist, ist sie für das Amazon Kindle Selfpublishing Business sehr nachteilig. Warum?
Wenn Amazon KDP deine Tantiemen auszahlt, gilt das Reverse Charge Verfahren, weil Amazon in Luxemburg sitzt.
D.h., dass Amazon deine Tantiemen netto auszahlt und sich um die Umsatzsteuer kümmern muss. Würde Amazon in Deutschland sitzen und deine Tantiemen mit Umsatzsteuer auszahlen, müsstest du diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (außer du bist Kleinunternehmer).
Nehmen wir an, dass du Werbung auf Amazon Advertising (früher AMS) schaltest. Diesen Betrag stellt dir Amazon (mit Sitz in München) inkl. MwSt. in Rechnung. Als Beispiel:
100€ Ausgaben bei Amazon Advertising. Amazon stellt dir 119€ (19€ MwSt.) in Rechnung.
Kleinunternehmerregelung:
Du zahlst 119€ an Amazon und fertig. Du kannst keine Vorsteuer geltend machen.
Regelbesteuerung (kein Kleinunternehmer):
Du zahlst 119€ an Amazon und kannst dir die 19% Steuer vom Finanzamt im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen.
Für die gleiche Leistung zahlst du also als Kleinunternehmer 19€ mehr. Das gilt übrigens für alle Leistungen, bei denen die MwSt. ausgewiesen wurde.
Du siehst also, dass deine Tantiemen so oder so nichts mit Umsatzsteuer zu tun haben, weil Amazon in Luxemburg sitzt. Auf der anderen Seite bekommst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Als Kleinunternehmer nicht.
Also, die Kleinunternehmerregelung macht im Amazon Publishing Business keinen Sinn. Sprich lieber mit einem Steuerberater und lass dir bei den USt-Voranmeldungen helfen. Letztendlich verschwendest du im Kindle Business als Kleinunternehmer Geld. Wenn du nochmal genau nachlesen willst, warum das so ist, empfehle ich dir folgenden Link:
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm (in Bezug auf EU und Drittstaaten)
2. Gewerbe oder Freiberufler?
Jeder Autor oder Selfpublisher fragt sich erstmal, ob er nun Freiberufler ist oder ein Gewerbe anmelden soll. Warum? Weil Autoren normalerweise Freiberufler sind.
Das Problem ist aber, dass ein Verlag kein freier Beruf ist, sondern ein Unternehmen.
• Wenn du selbst schreibst, aber das Cover von einem Designer machen lässt, bist du meiner Meinung nach Autor und damit Freiberufler.
• Wenn du deine Bücher schreiben lässt und auch das Cover von jemandem machen lässt, bist du definitiv Unternehmer und musst ein Gewerbe anmelden.
• Wenn du deine Bücher schreiben lässt, aber das Cover selber machst, bist du meiner Meinung nach ebenfalls Unternehmer.
Ich würde immer danach gehen, wie die größte bzw. wichtigste Arbeit vollbracht wird. Wird sie von dir gemacht oder von jemand anderem erledigt?
Bei einem Buch ist der wichtigste Teil der Text. Wenn dieser selber geschrieben wird, bist du Autor, wenn nicht, bist du Gewerbetreibender.
Letztendlich lässt du dich am besten vom Finanz- oder Gewerbeamt beraten, wenn du dir nicht sicher bist. Manchmal ist es schwierig eine eindeutige Wahl zu treffen. An den Beispielen oben kannst du dich aber gut orientieren.
3. Such dir einen Steuerberater & informiere dich selber
Ja, was für ein toller Tipp.. Ich weiß. Aber gerade im Online Business und noch mehr im Amazon Publishing Business ist es steuerlich (vor allem umsatzsteuerlich) ziemlich kompliziert. Deshalb würde ich dir empfehlen (gerade, wenn deine Einnahmen etwas mehr werden), dich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Er muss ja nicht direkt alles für dich machen, aber 1-2 Beratungsstunden schaden nicht. Finanziell ruinieren werden sie dich auch nicht. Der Preis den du zahlst, wenn du steuerliche Fehler machst, ist deutlich höher als die Kosten für den Steuerberater.
Trotzdem empfehle ich dir, dich selber zu informieren. Viele Steuerberater kennen sich nicht perfekt mit Online Business und gerade mit dem Amazon Kindle Business aus, sodass du selber wenigstens einen Überblick haben solltest.
Aber keine Sorge, wenn du dem Steuerberater erklären kannst um was es geht, wird er auch schnell dein Geschäftsmodell verstehen.
4. Nutze eine Buchhaltungssoftware
Für meine Buchhaltung nutze ich lexoffice. Hier kannst du alle deine Ausgaben und Einnahmen eintragen und direkt aus der Software die Umsatzsteuervoranmeldungen abschicken.
Nachdem ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeschickt hatte, war nach 2-3 Tagen schon das Geld vom Finanzamt auf meinem Konto.
Außerdem kannst du am Jahresende deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen lassen. Dein steuerlicher Aufwand wird also enorm eingeschränkt. Die Software ist wirklich kinderleicht zu bedienen, weshalb ich sie uneingeschränkt empfehlen kann.
Hier geht’s zu meinem Erfahrungsbericht von lexoffice:
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Ich hoffe, ein paar der Tipps helfen dir bei deinen Steuern im Amazon Kindle Publishing Business. Trag dich in den Newsletter ein, um keine wichtigen Beiträge zum Thema Steuern im Kindle Business zu verpassen.
Die Tipps ersetzen und sind natürlich keine steuerliche Beratung und ich garantiere auch nicht für die Richtigkeit der Tipps. Es sind lediglich eigene Erfahrungen. Auf jeden Fall solltest du im Einzelfall einen Steuerberater fragen.
Hallo,
Das es von Vorteil ist, kein Kleinunternehmer bei Schaltung von Werbung zu sein, verstehe ich.
Allerdings wird es dann doch wieder komplizierter mit der Tantiemen Rechnung oder?
Denn dort bekommt man die Tantiemen netto, und Amazon führt die Steuern in Luxemburg ab. D. h. wenn ich 100 Euro Tantiemen erhalte, dann schreiben ich eine Rechnung für 100 Euro, die allerdings MwSt enthalten muss (ich bin ja kein Kleinunternehmer). Diese muss ich dann abführen und verdiene dann ja weniger. Oder?
Ich kann doch nicht einfach eine Rechnung für 119 Euro schreiben oder? Denn a) hab ich die 19 Euro nie erhalten und b) will ich die ja nicht abführen.
Das ist immer ein Thema, an dem ich mir den Kopf zerbreche!
Hast du eine einfache Erklärung?
Hi Tom,
die Rechnung, die du schreibst, muss keine MwSt. enthalten, aufgrund des Reverse Charge Verfahrens. Wie du schon richtig geschrieben hast, “führt Amazon die Steuern in Luxemburg ab”. Du stellst nur eine Rechnung über den Betrag aus, den du von Amazon bekommst mit einem Vermerk auf Reverse Charge. Amazon führt dann für diesen Betrag die Steuer in Luxemburg ab. Wegen Reverse Charge brauchst du das in DE nicht mehr machen.
Der Punkt ist in dem Fall nicht Kleinunternehmer oder “normaler Unternehmer”, sondern Reverse Charge Verfahren.
Kleinunternehmer oder normaler Unternehmer macht nur einen Unterschied bei Rechnungen, wo DU bezahlen musst, d.h. wo du der Leistungsempfänger bist.
Hoffe, dass dir die Erklärung hilft. Ansonsten schreib mir nochmal eine Nachricht an info@erfolgsnotizen.de
Es hilft auch u.U. sich das Reverse Charge Verfahren mal bei Google oder Facebook anzuschauen, um das besser zu verstehen.