Muss ich als eBook Publisher Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen? Und wenn ja, was?

Ja, musst du! Wenn du als Unternehmer nicht nur gelegentlich (für über 450€ pro Jahr) Künstler beschäftigst, musst du Abgaben zahlen. Da ich annehme, dass du dein Publishing Business betreibst oder Autor/Selbstverleger bist, gehe ich auch davon aus, dass deine Ausgaben über 450€ liegen.

Ehrlich gesagt will ich aber gar nicht wissen, wie viele Selfpublisher, die im Kindle Business tätig sind, keine Abgaben zahlen. Dass das mit einer Geldbuße bestraft wird (die nicht ganz gering ist), sollte dabei jedoch klar sein.

Was muss ich melden?

Was du genau melden musst, findest du natürlich auf der Webseite der Künstlersozialkasse. Im Zweifelsfall kannst du dort natürlich auch nachfragen.

Damit du grob verstehst, wofür du Abgaben zahlen musst, gehen wir mal ein paar Fälle durch:

Fall 1 (Ghostwriter Deutschland)

Du lässt dein Buch von einem Ghostwriter schreiben, den du über Upwork gefunden hast. Der Ghostwriter sitzt in Deutschland und der Text kostet dich 800€. Nun musst du diese 800€ am Jahresende der Künstlersozialkasse melden und Abgaben zahlen.

Fall 2 (Ghostwriter Ausland)

Du lässt dein Buch von einem Ghostwriter schreiben, den du über Upwork gefunden hast. Der Ghostwriter sitzt auf Bali und der Text kostet dich 800€. Nun musst du diese 800€ am Jahresende der Künstlersozialkasse melden und Abgaben zahlen.

Alle Fälle zeigen: Alle künstlerischen Tätigkeiten (Schreiben, Designen, Sprechen etc.) müssen der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Egal ob der Ghostwriter in Deutschland, Bali oder auf dem Mond sitzt, du musst trotzdem für ihn in Deutschland Abgaben bezahlen.

Wichtig: Es müssen immer nur die netto Beträge gemeldet werden. Umsatzsteuer, die von dir gezahlt wurde, muss nicht gemeldet werden bzw. kannst du vom Betrag abziehen.

Als Beispiel:

Du zahlst einem deutschen Sprecher:

450€   für das Sprechen deines Textes

85,5€  Mehrwertsteuer

= 535,5€ Gesamt

Die 85,5€ Mehrwertsteuer kannst du dir natürlich vom Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen, wenn du keine Kleinunternehmerregelung beantragt hast (weshalb du das NICHT machen solltest, erfährst du HIER).

Letztendlich meldest du am Jahresende also nur die 450€ an die KSK. 85,5€ sind eben nur ein durchlaufender Posten, den du letztendlich nicht bezahlen musst bzw. wiederbekommst.

Was passiert, wenn ich der KSK nichts melde?

Keine Ahnung, aber da die möglichen Strafen (50000€) ziemlich hoch sind, würde ich es nicht riskieren. Abgaben gehören halt zu jedem Business oder Beruf dazu. Außerdem ist der Aufwand nicht wirklich hoch. Rechne einfach alle Beträge deiner Rechnungen von Ghostwritern und Designern zusammen und trage es in den Meldebogen der KSK ein.  

Wie funktioniert die Meldung?

Ich habe mich zuerst einfach bei der KSK per Email gemeldet und mich als abgabepflichtiges Unternehmen registriert. Das hat ohne weitere Probleme funktioniert. Hier findest du auch die Meldebögen:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/entgeltmeldung.html

Vor allem der Meldebogen für die Erstanmeldung wäre dann für dich interessant.

Nachdem du nun bei der KSK registriert bist, kannst du am Jahresende bzw. Anfang des Folgejahres deine Ausgaben melden.

Dazu erhältst du von der KSK per Brief eine Erinnerung (im Januar). Deine Ausgaben für Künstler kannst du dann aber auch ganz einfach online eintragen. Die Künstlersozialkasse zeigt dir alle Schritte.

Nachdem du deine Ausgaben gemeldet hast, erhältst du Post von der KSK mit dem zu zahlenden Betrag. Dieser Betrag errechnet sich immer aus deinen Ausgaben multipliziert mit einem bestimmten Prozentsatz (um die 4%). Den zu zahlenden Betrag überweist du einfach auf das Konto der KSK und schon bist du fertig.

Jetzt hast du erstmal für das nächste Jahr „Ruhe“ und brauchst dich nicht mehr um die Künstlersozialkasse kümmern, sondern kannst dich wieder deinem eBook Business widmen.

Wenn du noch Fragen zur Abgabe an die KSK hast, kannst du mir auch gerne an info@erfolgsnotizen.de schreiben.

Um einen Überblick über meine Einnahmen und Ausgaben zu erhalten, nutze ich lexoffice. Lexoffice hilft mir unheimlich bei der Buchhaltung und bei allen umsatzsteuerlichen Themen. Zu meinem Erfahrungsbericht geht’s hier: